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Hand-Fuß-Mund-Krankheit

Bei der Hand-Fuß-Mund-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion mit Übertragung durch Körperflüssigkeiten, Stuhlgang oder kontaminierte Oberflächen. Sie betrifft meist Kinder unter 10 Jahren, generell kann aber jede Altersklasse erkranken und verläuft meist harmlos.

Erreger:

  • vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A verursacht, v.a. durch die dazugehörigen Coxsackie A-Viren
  • hohe Kontagiosität!

Betroffene Personen:

  • Meist Kleinkinder, vereinzelt auch Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene, bei Erwachsenen häufiger schwerere Verläufe als im Kindesalter

Übertragung:

  • Hochansteckend!
  • Kontakt mit infektiösem Speichel oder Stuhlgang
  • Gemeinsames Besteck oder Becher
  • Schmierinfektion

Inkubationszeit:

  • 3-10 Tage

Symptome:

  • meist Beginn mit Fieber oder erhöhter Temperatur sowie Appetitlosigkeit
  • Halsschmerzen mit reduziertem Ess- und Trinkverhalten
  • Ausschlag (meist nicht juckend) mit Bläschen um den Mund herum, am Gaumen, an den Händen, Füßen und ggf. im Genitalbereich
  • Cave: bei atypischen Verläufen Ausschlag ggf. juckend sowie Verlust von Fingernägeln und Zehennägeln möglich (meist innerhalb von vier Wochen nach Infektion

Behandlung:

  • Symptomatisch
  • auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten
  • Hygienemaßnahmen und Meiden von engem Kontakt mit Erkrankten

Verlauf/Prognose:

  • Erholung meist spontan binnen 7 Tagen
  • keine Immunität nach durchgemachter Infektion, auch rezidivierende Infektionen innerhalb einer Saison möglich, Häufung von Infektionen meist im Herbst

Infektionsschutz:

  • Bei klinisch eindeutiger HFM-Erkrankung Ausschluss des Kindes aus der Kindertageseinrichtung während der gesamten Erkrankung,
  • nach Genesung und Abklingen der äußeren Symptome Wiederaufnahme in Einrichtung OHNE Gesundschreibung durch die Kinderarztpraxis möglich!!!
  • Ausschluss der Kontaktpersonen (Geschwistern) aus Gemeinschaftseinrichtungen ist in der Regel nicht erforderlich
  • In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG

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