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Update zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung für (künftige) Auszubildende

Liebe Patient:innen, liebe Patienteneltern,

vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses wird die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung benötigt.
Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes des Land Bayern. Für die Familie der/des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.

Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet sind, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 festgelegte – Honorar in Höhe von 23,50€, das uns der Freistaat Bayern dafür zahlt. Daher sind wir nicht bereit, die Untersuchung zu Lasten des Freistaat Bayern durchzuführen. Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar zu Lasten des Freistaat Bayern und somit kostenfrei für die Familie der/ des Jugendlichen durchzuführen. Wenn Du eine solche Arztpraxis aufsuchen möchtest, informiere dich bei der Ärztekammer (www.blaek.de) oder Kassenärztlichen Vereinigung (www.kvb.de) oder direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (www.stmas.bayern.de) ob dort entsprechende Praxen bekannt sind.

Falls Du, bzw. Sie, liebe Eltern, trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen. Es kommen voraussichtlich folgende Kosten auf Sie zu: GOÄ Position 32 (3,5facher Steigerungssatz wegen des hohen Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist): 81,60€

Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden.

Ihr Praxisteam

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