Update zur RSV-Prophylaxe ab Herbst 2024
das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung zum 14. September 2024 eine Verordnung zum Anspruch auf eine spezifische Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) erlassen.
Demnach haben alle Versicherten bis zur Vollendung ihres ersten Lebensjahres Anspruch auf eine einmalige Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zur allgemeinen Prophylaxe gegen RSV.
Nirsevimab wird voraussichtlich Mitte Oktober 2024 ausgeliefert und dann in den Apotheken erhältlich sein. Wenn Sie Ihr Kind immunisieren lassen möchten, melden Sie sich bitte ab Anfang Oktober persönlich mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in unserer Praxis. Patienten, die bereits ein (elektronisches) Kassen- oder Privatrezept (Ausnahme privat versicherte Patienten) erhalten haben, bekommen ebenfalls Anfang Oktober nach Vorlage der Versichertenkarte ein erneutes Rezept ausgestellt. Bereits ausgestellte (E-)Rezepte sind leider nicht zulässig und können daher nicht eingelöst werden.
Da der monoklonale Antikörper Nirsevimab derzeit nicht wie andere Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen werden kann, ist es erforderlich, dass unser Praxisteam für die Patienten Rezepte ausstellt, diese gesammelt an die Apotheke sendet und Nirsevimab für Sie bis zu Ihrem Termin bei uns lagert.
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Lösung, diese zusätzlichen Impfungen in den Praxisablauf zu implementieren. Sobald es neue Informationen gibt, werden Sie diese umgehend von uns bekommen!
Herzliche Grüße
Ihr Praxisteam