Pressemitteilung der STIKO zur neuen RSV-Prophylaxe ab Herbst 2024
die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März).
RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland. Neugeborene und Säuglinge sind in den ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Daher sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden. Neugeborene mit postnatal längerem stationärem Aufenthalt sollten Nirsevimab rechtzeitig vor der Entlassung erhalten, wenn der Aufenthalt in die RSV-Saison fällt. Eine passive Immunisierung kann auch bereits während des Klinikaufenthalts durchgeführt werden.
Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Der Antikörper ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
Wie genau die Kostenerstattung durch die Krankenkassen und die Durchführung durch die Kinderärzte (Kliniken, Praxen) erfolgt, ist bisher nicht geklärt. Sollten wir weitere Informationen haben, werden wir diese an Sie weitergeben.
Viele Grüße,
Ihr Praxisteam