Elektronische Patientenakte ePA ab 01.10.2025
seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten, sofern sie nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte. Die Verpflichtung zur Nutzung der „ePA für alle“ gilt für Ärzte und Psychotherapeuten ab 1. Oktober 2025 und umfasst eine entsprechende Befüllungs-, Informations- und Dokumentationspflicht.
Als zentraler digitaler Speicherort stehen sowohl den Patienten als auch den behandelnden Ärzten, Psychotherapeuten und Apothekern relevante Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, verordnete Medikamente auf einen Blick zur Verfügung.
🩺 Unsere Praxis befüllt Ihre Akte zunächst „nur“ mit Labordaten.
🩺 Weitere Informationen stellen wir auf Wunsch in Ihre ePA ein, sobald dies technisch möglich ist.
🩺 Ihre elektronische Patientenakte enthält außerdem eine Medikationsliste. Sie umfasst alle Arzneimittel, die Ihnen seit Einrichten Ihrer Akte auf einem elektronischen Rezept verordnet wurden. So haben wir und Sie stets einen Überblick über Ihre Verordnungen.
Vorteile der ePA
🩺 Sie haben bei Arztbesuchen immer alle notwendigen Unterlagen parat.
🩺 In Arztpraxen und Kliniken kann – wenn Sie es wollen – direkt auf den bisherigen Behandlungsverlauf zugegriffen werden. Unter anderem kann durch den vollständigen Überblick z.B. verhindert werden, dass die gleiche Untersuchung mehrfach durchgeführt oder ein Medikament versehentlich wiederholt verordnet wird.
Ihre Akte, Ihre Entscheidung
❗Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung und Bereitstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse zu widersprechen. Dies war erstmalig vor der initialen Einrichtung möglich, kann aber auch jederzeit später noch durchgeführt werden. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen.
❗Sie entscheiden, welche Daten in die ePA geladen werden. Wenn Sie zum Beispiel nicht möchten, dass ein Befundbericht, Arztbrief oder Medikament in Ihre ePA eingestellt wird, können Sie Widerspruch einlegen. In solchen Fällen nutzen Sie die App Ihrer Krankenkasse oder wenden sich diese. Jede Krankenversicherung bietet eine eigene, kostenlose App für die ePA an.
Alternativ geben Sie uns Bescheid, wenn Sie beispielsweise Laborbefunde nicht in der ePA gespeichert haben möchten.
❗Mit der App Ihrer Krankenkasse können Sie in Ihrer ePA die Medikationsliste, einzelne Befunde oder Berichte auch verbergen. Dann kann außer Ihnen kein anderer die Dokumente sehen und Sie können sie bei Bedarf wieder freigeben. Durch das Verbergen von Einträgen in der ePA können Sie allerdings nicht verhindern, dass Untersuchungsergebnisse Ihren überweisenden Arzt erreichen. Ärzte und Ärztinnen sind unabhängig von der ePA auch weiterhin verpflichtet, dem Überweiser das Untersuchungsergebnis auf direktem Weg zu übermitteln.
Wie ist das bei Kindern?
❗Alle gesetzlich Versicherten haben einen Anspruch auf eine ePA. Bei der Befüllung der ePA von Kindern und Jugendlichen gibt es allerdings eine Sonderregelung: Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA
zu übermitteln, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Einen möglichen Widerspruch erklärt in diesem Fall der gesetzliche Vertreter, also in der Regel die Eltern. Ab Vollendung des 15. Lebensjahrs können Jugendliche ihre Widerspruchsrechte auch selber ausüben.
Was ist mit Privatversicherten?
❗Auch private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine ePA an. Privatversicherte benötigen für die Nutzung der ePA allerdings die von ihrem Versicherer angebotene ePA-App, da sie keine elektronische Gesundheitskarte haben.
Wer hat wie lange Zugriff auf die Inhalte der ePA?
❗Mit dem Stecken der Versichertenkarte erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Dieses Zugriffsrecht besteht fort, wenn der Patient die Praxis verlassen hat. Der Patient muss zu keinem Zeitpunkt eine PIN eingeben. So werden auch längere Behandlungen abgedeckt. Über die ePA-App können Versicherte den Zugriff auch früher beenden oder den Zeitraum des Zugriffs verlängern. Es ist auch möglich einen bestimmten Zeitraum festzulegen, der über 90 Tage hinausgeht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
❗Apotheker haben nach dem Stecken der Gesundheitskarte der oder des Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die Daten in der ePA. Auch hier gelten die Möglichkeiten zum Ausschluss, zur Verkürzung oder zur Verlängerung.
Fazit
Insgesamt begrüßen wir die Einführung der ePA sehr, da sie als zentraler Speicherort für Sie und uns viele Vorteile mit sich bringt.
Für Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden!
Viele Grüße, Ihr Praxisteam
Quelle: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Praxisfuehrung/Telematikinfrastruktur/TI-FAQ-DS/KVB-FAQ-ePA-fuer-alle.pdf
