Einführung des E-Rezeptes ab 01.01.2024
Das elektronische Rezept (eRezept) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Mit der Einführung des eRezepts können Verordnungen digital erstellt, übermittelt und eingelöst werden.
Ab 1. Januar 2024 wird das eRezept für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend.
Das eRezept wird zunächst für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Neben Fertigarzneimitteln werden auch Rezepturen und Wirkstoffverordnungen entweder strukturiert oder per Freitext elektronisch verordnet.
In folgenden Fällen sind zunächst keine eRezepte zulässig, sondern werden erst in weiteren Ausbaustufen ermöglicht:
– Betäubungsmittelrezepte (betrifft auch Methylphenidat)
– Privatrezepte
– Verordnung von Hilfsmitteln und Sprechstundenbedarf
– Verordnungen für im Ausland Versicherte
– Verordnungen enteraler Ernährung
– eingeschränkt: Arzneimittel zu Lasten von Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie unter: https://www.kinderarzt-gemeinschaftspraxis.de/e-rezept/